Energieausweise sind jetzt bei Vermietung und Verkauf verpflichtend dem Käufer oder Mieter auszuhändigen.
Banner - Alexander Bücherl
Bild/Logo

 

Schornsteinfegermeister Bücherl

zertifizierter Bauthermograph

Gebäudeenergieberater  (HWK)
Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

 

Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


26.06.2015

Energieausweise für Nichtwohngebäude

Im GEB-Forum wird derzeit die Frage diskutiert, wer Energieausweise für Nichtwohngebäude im Bestand ausstellen darf: Energieausweis NWG

Weitere Themen im Forum:




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

 
 
 


  Rauchmelder retten Leben!